Flugplatzdaten findest du     HIER 

 

Modellfugplatzbetriebsordnung (MFBO) des MFC – Ausseerland

Benützungsberechtigte

Das Fluggelände darf "nur" von Clubmitgliedern benützt werden. Unbefugten ist das Betreten des Geländes untersagt.

Alleinflugberechtigung 

 Alleinflugberechtigt sind nur unterwiesene Personen nach Freigabe durch den Vereinsvorstand (Obmann, Fluglehrer)

Gastflugregelung Gastflieger können nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Anfrage den Flugplatz benützen.
Anfrage unter der Nr.: 0664 / 3468756 oder +43 664 3949491 die Platzgebühr beträgt 10 Euro/Flugtag
Ein Clubmitglied muss dabei unbedingt anwesend sein.
 Versicherung Ein Flugmodell darf nur in Betrieb genommen werden, wenn ein entsprechender Versicherungsschutz mit der im LFG 1957 § 151 genannten Mindestdeckungssumme nachgewiesen werden kann. (z.B.:Österr. Aero-Club (Sportlizenz) (Lizenzkarte und Einzahlungsbeleg).
Betriebsverantwortung / Haftung Die Verantwortung für den Betrieb eines Flugmodells obliegt dem Piloten. Die Ausübung jeder Tätigkeit erfolgt auf eigene Gefahr und Risiken, der Verein (Vorstand) übernimmt keine Haftung irgendwelcher Art.
Betriebszeiten

Generelles Flugverbot ab 20 Uhr,

an Sonn- und Feiertagen darf erst ab 10 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 20 Uhr geflogen werden.

Modellanforderungen

Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, die in einem einwandfreien technischen und sicheren Zustand sind.
Modelle mit Verbrenner- u. Turbinenantrieb, Elektro- u. Segelflugmodelle.

Bewilligung der ACG:

  1. Aufstieg von Flugmodellen ohne Verbrennungsmotoren
    bis maximal 25 kg Gesamtmasse
  2. Aufstieg von Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren bis maximal 25 kg Gesamtmasse die einen Schallpegel von 82 dB(A)/25m nicht überschreiten, wenn sie durch einen Kolbenmotor angetrieben werden und die einen Schallpegel von 90 dB(A)/25m nicht überschreiten, wenn sie durch ein Turbinenstrahltriebwerk angetrieben werden.
  3. Aufstieg von Flugmodellen über 25 kg Gesamtmasse nur
    nach Vorliegen einer Bewilligung nach §2(3) LFG.
Frequenznutzung Jeder Pilot muss sich vor Inbetriebnahme des Senders vergewissern, dass seine 35 MHz-Frequenz frei ist (entfällt bei 2,4 GHz – Anlagen); Kanalkennzeichnung
Flugbereich

Die Durchführung von Flügen ist nur im ausgewiesenen Flugbereich zulässig. (siehe Karte)

Flüge außerhalb des Sichtbereichs sind gemäß Luftfahrtgesetz § 24 c nicht zulässig.

Die aufgrund des Bescheids LSA713-97/01-17 von der Luftfahrtbehörde maximal erlaubte Flughöhe über Grund beträgt 500m. Die im Bescheid angeführten Auflagen und die Auflagen der Modellflugplatz-Betriebsordnung (MFBO) für den Betrieb von Flugmodellen in Höhen höher als 150 m über Grund des ÖAeC, Sektion Modellflug sind verpflichtend einzuhalten. (Siehe ACG-Bescheid im Anhang)

Flugverbotszonen Der Betrieb innerhalb oder über ausgewiesenen Flugverbotszonen ist verboten. (siehe Karte)
Verbotszonen: Zuschauerräume, Parkplatz, Vereinshütte/Hangar, Vorfeld und nördl. des Krunglbaches
Verhaltensregeln f. Betrieb Die Flüge sind so durchzuführen, dass eine Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen ausgeschlossen werden kann.
Wenn mehrere Piloten gleichzeitig ihr Modell betreiben, müssen sie so zusammen stehen, dass eine Kommunikation untereinander möglich ist. Die Start- und Landerichtung ist abzusprechen.
Start und Landung sind laut, deutlich und rechtzeitig anzukündigen.
Der Start eines Flugmodells darf nur von der Start- u. Landebahn aus erfolgen.
Nach der Landung ist die Start- u. Landebahn sofort und ohne Aufforderung zu verlassen. Der Motor muss noch innerhalb des Sicherheitsnetzes abgestellt werden. D.h. der Motor muss noch auf der Landebahn abgestellt werden.
Betriebsfremde unbeteiligte Personen dürfen sich nur hinter dem Sicherheitsnetz aufhalten.
Hubschrauber dürfen bei Flugbetrieb nicht über der Landebahn schweben.
Motoren dürfen wegen der Lärmbelästigung nur ab dem östl. Ende des Vorbereitungstisches eingelaufen werden.
Regeln hinsichtlich der Flugplatzeinrichtungen Bei Nutzung der Einrichtungen ist Sauberkeit u. Pflege Voraussetzung.
Clubeigentum hat in der Clubhütte zu verbleiben.
Parkordnung:
Das Abstellen von KFZ ist nur am südlichen Wegrand und entlang des Baches bis zur Clubhütte gestattet.
Fluglogbuch Flugaktivitäten werden vorzugsweise online auf unserer Webseite eingetragen. Es liegt auch ein Fluglogbuch in der Vereinshütte auf.
Die Eintragungen ins Logbuch sind zwingend erforderlich. (Jahresbericht an die AustroControl)
Notfallplan Feuerwehr 122, Polizei 133, Rettung 144, nächster Arzt Dr. Schultes Tel.: 036233446,  ACG-RCC (Zentrale Meldestelle Tel: +43(0)51703 7400 oder 7401, Fax: +43(0)51703 76 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Erste-Hilfe-Kasten befindet sich in der Vereinshütte
Sanktionen Bei einem Verstoß gegen die MFBO  wird erstmals vom Vorstand eine Verwarnung ausgesprochen. Bei wiederkehrendem Missachten droht eine zeitliche Sperrung oder der Vereinsausschluss.
Karte

 Flugverbotszone

  November 2015 – geändert 27.Juni 2017 (150m Flugüberhöhung)